Fiskalische Aspekte eines Baudeals
Entgelt für Verzicht auf Bauverbot als steuerfreier privater Kapitalgewinn
BGer – Das im Privatvermögen anfallende Entgelt für den Verzicht auf ein Bauverbot geht auf eine Veräusserung zurück und bleibt daher bei der direkten Bundessteuer als Kapitalgewinn steuerfrei. Anfallen dürfte dagegen vermutlich die kantonale Grundstückgewinnsteuer, wozu das Urteil sich indes nur indirekt äussert. Anders verhält es sich, soweit der Rückzug einer Einsprache abgegolten wird. (Urteil 2C_1151/2012)
Inhaltsverzeichnis
- I. Problemstellung
- II. Verzicht auf Bauverbot
- III. Rückzug der Einsprache
- IV. Grundstückgewinnsteuer
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare