Neue Rechtsprechung für Aufenthaltsrecht geschiedener Väter
BGer – Ein geschiedener Vater kann eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz geltend machen, wenn er sein Besuchsrecht normal wahrnimmt und sofern alle anderen Bedingungen erfüllt sind. Das Bundesgericht hat seine bisherige Rechtsprechung in diesem Punkt gelockert. (Öffentliche Sitzung im Verfahren 2C_1112/2012)
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