Freispruch für «Tagi»-Journalist bestätigt
BGer – Ein Journalist des «Tages-Anzeigers» hat sich gegenüber der Sterbehilfeorganisation Dignitas definitiv nicht der üblen Nachrede strafbar gemacht. Laut Bundesgericht war sein Text zu einem Verfahren wegen Verdachts auf selbstsüchtige Suizid-Beihilfe korrekt und angemessen. (Urteil 6B_202/2013)
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