Asyl: Wegweisung von Kurden in den Südosten der Türkei unzumutbar
BVGer – Laut Bundesverwaltungsgericht ist eine Wegweisung von abgewiesenen Asylbewerbern in die türkischen Provinzen Hakkari und Sirnak nicht mehr zumutbar. Gemäss Bundesverwaltungsgericht hat sich die Sicherheitslage im Grenzgebiet zum Nordirak deutlich verschlechtert. (Urteil E-2560/2011)
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