Berufliche Vorsorge: Transparenz bei Vermögensverwaltungskosten
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat die Anforderungen an die Kostentransparenz insbesondere von Kollektivanlagen deutlich erhöht. Sie legt fest, wie diese Kosten in den Jahresrechnungen der Pensionskassen ausgewiesen werden müssen. Die Massnahmen können von den Pensionskassen mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden. In die Pflicht genommen werden hingegen die Produkteanbieter, indem ihre Produkte künftig als intransparent qualifiziert werden, falls sie die geforderten Kosteninformationen nicht liefern.
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