Keine Anonymität für Richter
BGer – Die Öffentlichkeit hat einen verfassungsmässigen Anspruch darauf zu erfahren, welche Richter ein bestimmtes Urteil gefällt haben. Laut Bundesgericht müssen einem Journalisten die Urheber eines Entscheides der früheren Asylrekurskommission bekannt gegeben werden. (BGE 1C_390/2012)
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