Kein exklusiver Markenschutz für «DIE POST»
BVGer – Die Schweizerische Post kann gemäss Bundesverwaltungsgericht für das Kerngeschäft der Brief- und Paketbeförderung die Bezeichnung «DIE POST» nicht als Marke schützen lassen. Nach Ansicht des Gerichts ist der Begriff dafür zu wenig unterscheidungskräftig. (Urteil B-2999/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare