Die Berechnung des Risikoausgleichs wird vereinfacht
Der Risikoausgleich zwischen den Krankenversicherern wird ab 2014 einfacher berechnet. Neu gibt es nur noch eine einzige Berechnung, und zwar im Folgejahr. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung am 27. Februar 2013 verabschiedet.
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