Die Verschärfung der Aufwandbesteuerung gilt ab 2016
Die Verschärfung der Aufwandbesteuerung tritt im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) am 1. Januar 2014 in Kraft. Danach bleiben den Kantonen zwei Jahre zur Anpassung des kantonalen Rechts. Ab 1. Januar 2016 gelten die neuen Bestimmungen auch bei der direkten Bundessteuer. Dieses vom Bundesrat heute beschlossene gestaffelte Inkrafttreten ermöglicht, dass die Verschärfung der Aufwandbesteuerung für in der Schweiz domizilierte Ausländer gleichzeitig bei der direkten Bundessteuer und bei den kantonalen Steuern Anwendung findet.
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