Keine fristlose Kündigung wegen geheimer Internet-Überwachung
BGer – Arbeitgeber dürfen die Computer-Aktivitäten ihrer Angestellten nicht im Geheimen überwachen. Das Bundesgericht hat darum die fristlose Kündigung eines Kaders des Zivilschutzes in Bellinzona aufgehoben. (BGE 8C_448/2012)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare