Rechte von Menschen mit Behinderungen
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2012 den Vernehmlassungsbericht gutgeheissen und unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung die Ratifizierung des Übereinkommens vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen.
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