Beschwerde der Fischereiverbände gegen Kraftwerkausbau abgewiesen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Fischereiverbände gegen Teile der Ausbaubewilligung für das Kraftwerk Eglisau-Glattfelden abgewiesen. Die Verbände hatten sich gegen das Vorgehen des UVEK bei den Massnahmen zur Fischwanderung gewehrt. (Urteil A-567/2012)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare