Keine bedingte Entlassung wegen Transsexualität
BGer – Der Wunsch nach einer Geschlechtsumwandlung rechtfertigt laut Bundesgericht keine besonders frühe Entlassung aus dem Strafvollzug. Das Gericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der 2002 seine Gattin getötet hat. (Urteil 6B_240/2012)
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