Berufslehre für gut integrierte Sans-Papiers
Ab dem 1. Februar 2013 können junge schriftenlose Ausländer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine berufliche Grundbildung in der Schweiz absolvieren. Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2012 die Verordnungsänderung verabschiedet, welche die Voraussetzungen für den Zugang zu einer Berufslehre regelt. Dabei hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung berücksichtigt.
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