Jusletter

Nationalrat: Längere Verwirkungsfrist bei nachrichtenlosen Vermögen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Nationalrat: Längere Verwirkungsfrist bei nachrichtenlosen Vermögen, in: Jusletter 3. Dezember 2012
Der Anspruch auf nachrichtenlose Vermögen auf Schweizer Bankkonten soll nicht schon nach 50 Jahren erlöschen. Der Nationalrat beharrt auf einer längeren Verwirkungsfrist von insgesamt 112 Jahren.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.