Epidemiengesetz: Verlängerung von befristeten Bestimmungen
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 zur Änderung des Epidemiengesetzes (Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit der Vorlage wird die Geltungsdauer von vier Artikeln verlängert, die mit der Teilrevision des Epidemiengesetzes im Jahre 2006 eingefügt wurden. Diese Verlängerung ist nötig, um eine gesetzliche Lücke zu verhindern.
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