Jusletter

Abgewiesene Asylbewerber und das Recht auf Arbeit

  • Autor/Autorin: Tobias Grasdorf-Meyer
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht, Menschenrechte
  • Zitiervorschlag: Tobias Grasdorf-Meyer, Abgewiesene Asylbewerber und das Recht auf Arbeit, in: Jusletter 29. Oktober 2012
Im BGE 2C_459/2011 vom 26. April 2012 kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass das Arbeitsverbot für abgewiesene Asylsuchende nach Art. 43 Abs. 2 AsylG in ausserordentlichen Fällen nicht mit dem Anspruch auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 EMRK vereinbar ist. Die Pirouetten, die das Bundesgericht in der Begründung und im Urteilsspruch vollführt, weisen auf Mängel im schweizerischen Ausländer- und Asylrecht hin. Zu Problemen führt vor allem die Kombination von Nothilfe für abgewiesene Asylbewerber und fehlendem Rechtsschutz im Bereich der Härtefallbewilligungen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt und Beschwerdegegenstand (BGE 2C_459/2011 vom 26. April 2012)
  • II. Zu den Erwägungen des Gerichts
  • III. Bemerkungen
  • 1. Die Voraussetzungen einer ausserordentlichen Situation
  • 2. Vorläufige Aufnahme wegen Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzugs
  • 3. Härtefallbewilligung
  • 4. Rechtsfolge einer ausserordentlichen Situation
  • 5. Einzelfall oder systemisches Problem?
  • 6. Grundsätzliches zum Schutzbereich von Art. 8 EMRK
  • IV. Zusammenfassung

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