Bundesgericht annulliert Westschweizer Hanf-Konkordat
BGer – Das Bundesgericht hat am 5. Oktober 2012 das von sechs Westschweizer Kantonen und vom Tessin ratifizierte Konkordat über den legalen Hanfanbau annulliert. Nur der Bund dürfe Regeln zum Umgang mit Hanf erlassen, befanden die Richter. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_698/2011)
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