Tinner-Prozess: Deal mit Bundesanwaltschaft akezeptiert
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat am 25. September 2012 einen juristischen Schlussstrich unter die Affäre Tinner gezogen und das abgekürzte Verfahren genehmigt. Damit bleiben alle Familienmitglieder, trotz zahlreicher Vorbehalte des Bundesstrafgerichts, auf freiem Fuss. Ein Beweisverfahren fand nicht mehr statt. (Urteil SK.2011.29)
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