FINMA: Anhörung zum Rundschreiben «Liquidität Banken» eröffnet
Die Schweiz führt schrittweise für alle Banken die Liquiditätsvorschriften des Regelwerkes «Basel III» ein. Im Zentrum des Rundschreibens «Liquidität Banken» stehen neue Berichterstattungspflichten sowie Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement. Rechtsgrundlage für das Rundschreiben ist eine neue «Liquiditätsverordnung», die das Eidgenössische Finanzdepartement ebenfalls am 28. August 2012 in Anhörung gegeben hat. Die Anhörung für beide Regulierungstexte endet am 1. Oktober 2012.
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