Vereinfachung des Verjährungsrechts
Die Verjährungsbestimmungen im Privatrecht sollen vereinheitlicht, die Fristen im ausservertraglichen Haftpflichtrecht verlängert werden. Die entsprechende Revision des Obligationenrechts ist in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst worden. Der Bundesrat hat am 29. August 2012 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, gestützt darauf eine Botschaft auszuarbeiten.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare