Freier von 16- bis 18-jährigen Prostituierten werden künftig bestraft
Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, wird sich künftig strafbar machen. Mit dieser und weiteren Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) will der Bundesrat den Schutz Minderjähriger verstärken. Die Schweiz erfüllt damit die Bedingungen für einen Beitritt zur Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Der Bundesrat hat am 4. Juli 2012 die Botschaft zum Beitritt zur Konvention und zur erforderlichen StGB-Revision verabschiedet.
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