Jusletter

Fragmentarische E-Commerce Gesetzgebung

  • Autoren/Autorinnen: Rolf H. Weber / Christoph A. Wolf
  • Rechtsgebiete: E-Commerce, Wirtschaftsstrafrecht (UWG, Kartellgesetz, BankG, BEHG)
  • Zitiervorschlag: Rolf H. Weber / Christoph A. Wolf, Fragmentarische E-Commerce Gesetzgebung, in: Jusletter 18. Juni 2012
Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG zwingt Anbieter im E-Commerce seit dem 1. April 2012 zu gewissen Mindestangaben auf den Websites, welche für Bestellungen verfügbar sind. Die Autoren setzen sich in kritischer Weise mit der neuen Norm auseinander, indem sie die einzelnen Aspekte der Bestimmung in einem ersten Teil differenziert analysieren und in einem zweiten Teil deren Einbettung in das Lauterkeitsrecht ohne kohärentes Gesetzgebungskonzept im Bereich des E-Commerce hinterfragen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. UWG-Revision
  • 2.1. Inhalt und Normzweck von Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG
  • 2.2. Historische und systematische Betrachtung
  • 2.3. Einzelne Tatbestandsmerkmale von Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG
  • 2.3.1. Anbieten von Waren, Werken und Leistungen (Einleitungssatz)
  • 2.3.2. Identitätsangaben über die Vertragspartei (Ziff. 1)
  • 2.3.3. Bestätigung der Bestellung des Kunden auf elektronischem Weg (Ziff. 4)
  • 2.4. Unklare Elemente in Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG
  • 2.4.1. Elektronischer Geschäftsverkehr (Einleitungssatz)
  • 2.4.2. Hinweis auf Schritte zu Vertragsabschluss (Ziff. 2)
  • 2.4.3. Mittel zur Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern vor Abgabe der Bestellung (Ziff. 3)
  • 2.4.4. Ausschluss der Anwendbarkeit auf individuell ausgehandelte Verträge
  • 2.5. Rechtsfolgen
  • 2.6. Zusammenfassende Beurteilung von Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG
  • 3. Problematik der fragmentarischen Gesetzgebung
  • 3.1. Fehlen eines kohärenten Konzepts
  • 3.2. Keine Koordination mit der EU-Rechtsentwicklung
  • 3.3. Sachlogisch richtige Einbettung ins Lauterkeitsrecht?
  • 4. Ausblick

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