Lawinentod auf offener Piste – Urteil bestätigt
BGer – Der Lawinentod eines 66-jährigen Wallisers auf einer geöffneten Piste des Zermatter Oberrothorns ist laut Bundesgericht auf eine Pflichtverletzung des damaligen Pistenchefs zurückzuführen. Das Gericht hat seine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. (BGE 6B_518/2011)
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