Keine Entschädigung für ETH-Akademiker
BGer – Der Kanton Zürich muss einen ehemaligen Assistenzprofessor der ETH nicht entschädigen. Laut Bundesgericht hat die Zürcher Justiz einen Zusammenhang zwischen dem gegen ihn vor Jahren geführten Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung und seiner seither erfolglosen Stellensuche zu Recht verneint. (Urteil 6B_897/2010)
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