Radio- und Fernsehgesetz: Vernehmlassung eröffnet
Das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) will ein sachgerechtes und zweckmässiges Gebührensystem für die Sicherstellung des Service public in der Schweiz. Neu sollen – mit einigen Ausnahmen – alle Haushalte und Unternehmen eine Abgabe für Radio und Fernsehen bezahlen. Zudem sind mehr Flexibilität und einfachere Konzessionsverfahren für die privaten Radio- und Fernsehstationen vorgesehen. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf verabschiedet und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.
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