Spitalfinanzierung: Krankenkassen unterliegen Kanton Zürich
BVGer – Der Zürcher Regierungsrat hat zu Recht provisorische Fallpauschalen für die stationäre Behandlung in den Zürcher Spitälern festgesetzt. Auf die Beschwerde von 13 Krankenkassen ist das Bundesverwaltungsgericht nicht eingetreten. (Urteil C-124/2012)
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