Jusletter

Zivildienst-Aufgebot spätestens drei Monate vor Einsatz

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
  • Zitiervorschlag: Jurius, Zivildienst-Aufgebot spätestens drei Monate vor Einsatz, in: Jusletter 2. April 2012
BVGer – Zivildienstleistende, die ihren Einsatz nicht selber organisieren, müssen spätestens drei Monate vor Dienstantritt aufgeboten werden. Die vom Bundesrat für Normaleinsätze festgelegte Frist von nur 30 Tagen ist laut Bundesverwaltungsgericht nicht gesetzeskonform. (Urteil B_5589/2011)

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