Monatsfristen nach ZPO: Dörfs es bitzeli meh sii?
Überlegungen zur Fristberechnung gemäss Art. 142 Abs. 2 ZPO
Art. 142 Abs. 2 ZPO enthält eine Regelung für die Berechnung von Monatsfristen. Über die richtige Anwendung dieser Regelung besteht in der Literatur keine Einigkeit: Je nach Auffassung resultiert eine um einen Tag längere oder kürzere Frist, was erfahrungsgemäss im Einzelfall entscheidend sein kann. Nachfolgend sollen die massgebenden Überlegungen in dieser Diskussion nachgezeichnet und erläutert werden, warum die besseren Argumente für eine «isolierte» Betrachtungsweise und eine effektive Monatsfrist sprechen. Bis zur Publikation klärender Präjudizien empfiehlt sich dem Rechtsanwender jedenfalls eine vorsichtige und damit «kurzfristige» Fristberechnung.
Inhaltsverzeichnis
- I. Fragestellung
- II. Gesetzliche Regelungen der ZPO
- III. Zwei denkbare Lösungen: Meinungsstand in der Literatur
- 1. «Isolierte Betrachtungsweise»: effektive Monatsfrist
- 2. «Kombinationslösung»: Monatfrist plus 1 Tag
- IV. Diskussion
- 1. Eindeutiger Wortlaut und Systematik der Bestimmung?
- 2. Frühere Rechtslage und Entstehungsgeschichte
- 3. Weiterer systematischer Kontext der Bestimmung
- 3.1 Europäisches Fristenübereinkommen
- 3.2 Fristenregelung des materiellen Rechts
- 4. Sinn, Zweck und Logik der Bestimmung
- V. Fazit
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