Datenschutz: RVOG ab 1. April 2012 in Kraft
Wer die elektronische Infrastruktur des Bundes benutzt, ist künftig vor unzulässiger Datenbearbeitung geschützt. Zugleich wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Betreiber dieser Infrastruktur bestimmte Daten rechtmässig bearbeiten kann. Der Bundesrat hat am 22. Februar 2012 die entsprechende Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) sowie die Ausführungsbestimmungen auf den 1. April 2012 in Kraft gesetzt.
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