Architektur: Volksmeinung zu Recht berücksichtigt
BGer – Die Gemeinde Unterengstringen ZH hat bei einem Submissionsverfahren für architektonische Projektstudien zu Recht die Volksmeinung berücksichtigt. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Gemeinde gut und wies den Fall ans Verwaltungsgericht zur Neubeurteilung zurück. (BGE 2C_770/2011)
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