Zürcher Hells Angel bekommt höhere Entschädigung
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde eines Mitglieds der Hells Angels MC Zürich teilweise gutgeheissen. Die Bundesanwaltschaft muss ihm die Entschädigung um rund 8'000 auf über 27’000 Franken erhöhen. Der Beschwerdeführer hatte weit mehr gefordert. (Urteil BB.2011.87)
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