WAK-N: Änderung des Tierschutzgesetzes
Auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) heisst die Vorschläge des Bundesrates für eine Revision des Tierschutzgesetzes praktisch auf der ganzen Linie gut. Neu sollen Durchfuhrregelungen von Schlachttieren durch die Schweiz auf Gesetzesstufe verankert werden. Auch werden die Kantone verpflichtet, den Bund über Vollzugsmassnahmen und Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zu informieren.
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