Bundesrat: Vollzug flankierender Massnahmen weiter optimieren
Der Bundesrat will den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit weiter verbessern. Dazu ist er bereit, parallel zu den bereits eingeleiteten Massnahmen in dem Bereich, die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zu übernehmen und umzusetzen. Im Zentrum steht dabei eine Verbesserung der strategischen und operativen Steuerung der flankierenden Massnahmen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren.
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