Pyros im Stadion: Urteile gegen Pyro-Schmuggler bestätigt
BGer – Fussballfans, die am Eingang eines Stadions mit versteckten Bengalfackeln erwischt werden, können wegen versuchten Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz verurteilt werden. Das Bundesgericht stärkt den Behörden im Kampf gegen Pyros auf Tribünen den Rücken. (Urteile 6B_614/2011 und 6B_612/2011)
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