Anforderungen an Informationen beim Verzicht auf Retrozessionen
Bundesgerichtliche Konkretisierung
Das Bundesgericht hat sich kürzlich wiederum mit der Problematik von Retrozessionen an Vermögensverwalter auseinandergesetzt. Es hat dabei konkretisiert, dass ein rechtsgültiger Verzicht auf Retrozessionen bedingt, dass der Auftraggeber hinreichend über die Höhe der Retrozessionen und über die Kostenstruktur des Vermögensverwaltungsmandates informiert sein muss.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. BGE 4A_266/2010 vom 29. August 2011
- A. Sachverhalt
- B. Erwägungen
- 1. Rechenschaftsablage- und Erstattungspflicht
- 2. Zulässigkeit des Verzichts auf Erstattung
- 3. Anforderungen an Verzicht auf Erstattung
- 4. Gültigkeit des Verzichts auf Erstattung in casu
- C. Ergebnis
- III. Besprechung
- A. Vorbemerkung
- B. Voraussetzungsloser pauschaler Verzicht
- C. Hinreichende Information
- 1. Insbesondere Kostenstruktur und Entschädigungsmodell
- 2. Umfang der Informationen und Beweisanforderungen
- D. Genügt blosses Informationsrecht?
- E. Folgen des Urteils
- 1. Wirkung auf bestehende Vertragsverhältnisse
- 2. Wirkung auf zukünftige Vertragsverhältnisse
- F. Fazit und Ausblick
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