Gebirgslandeplätze im südöstlichen Wallis – Kritik am UVEK
BVGer – Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) muss bei der Festlegung der Gebirgslandeplätze im südöstlichen Wallis über die Bücher. Das Bundesverwaltungsgericht hat vier Beschwerden teilweise gutgeheissen und verlangt die Einholung eines Gutachtens der Natur- und Heimatschutzkommission. (Urteil A-8386/2010)
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