Gehörschaden: Kein Schadenersatz für Musiker wegen Baulärm
BGer – Ein Musiker erhält keinen Schadenersatz für den Hörschaden, den er beim Vorbeifahren an einer lärmigen Baustelle erlitten haben will. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 4A_321/2011)
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