Staatsschutz: Einsichtsverfahren ist menschenrechtskonform
BGer – Das Auskunfts- und Kontrollverfahren bei der Einsicht in Staatsschutzakten ist laut Bundesgericht menschenrechtskonform. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines polnischen Journalisten in den wesentlichen Punkten abgewiesen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1C_289/2009)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare