Feu vert à l’entraide dans l’affaire du meurtre de Landecy
BStGer – Der Hauptverdächtige im Fall des Mordes von Landecy (GE) floh nach dem Vorfall in sein Heimatland Burkina Faso. Dort wurde er inhaftiert. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen die Rechtshilfe aus Genf abgelehnt. (Urteil RR.2011.181) (sk)
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