Neue Methode zur Festlegung des mietrechtlichen Referenzzinssatzes
Der auf dem Durchschnittszinssatz basierende hypothekarische Referenzzinssatz wird künftig durch kaufmännische Rundung festgelegt. Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2011 eine Änderung der Verordnung zum Mietrecht verabschiedet. Bisher richtet sich der Referenzzinssatz nach dem 2008 erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz von 3,43 Prozent. Das kaufmännische Rundungsmodell stellt dagegen eine Vereinfachung dar und verhindert dauerhaft Ungleichgewichte bei der Mietzinsgestaltung.
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