Anwaltsgeheimnis wird in allen Verfahrensgesetzen ausgedehnt
Die bei der Revision der Zivil- und Strafprozessordnung vorgenommene Ausdehnung des Anwaltsgeheimnisses soll auch in anderen Verfahrensgesetzen zum Tragen kommen. Der Bundesrat hat am 26. Oktober 2011 dazu zuhanden des Parlaments eine Botschaft verabschiedet.
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