Jusletter

Glücksspiele: Lotteriegewinne bis zu 1’000 Franken steuerfrei

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Politische Rechte, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Glücksspiele: Lotteriegewinne bis zu 1’000 Franken steuerfrei, in: Jusletter 26. September 2011
Lotteriegewinne sollen künftig ab 1’000 Franken besteuert werden, statt wie heute ab 50. Maximal sollen 5’000 Franken Einsatz von den Gewinnen, als sogenannte Gewinnungskosten, abgezogen werden dürfen. Dies beschloss der Ständerat am 21. September 2011 mit 28 zu 0 Stimmen.

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