Obergericht Zürich zuständig für Verfahren gegen Polizisten
BGer – Das Obergericht Zürich und nicht die Staatsanwaltschaft ist zuständig, ob eine Untersuchung gegen Stadtpolizisten wegen Amtsmissbrauchs eröffnet wird oder nicht. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (BGE 1B_77/2011)
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