Strommarktöffnung: Urteil im Fall Gerlafingen AG bestätigt
BGer – Grosse Stromkunden können von den derzeit günstigeren Preisen in der Grundversorgung profitieren. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gestützt, wonach die Stahl Gerlafingen AG im Kanton Solothurn ihren Strom über die Grundversorgung beziehen kann. (Urteil 2C_739/2010)
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