G8-Proteste: Kanton Genf haftet für Granatenwurf auf Fotografen
BGer – Der Kanton Genf muss einen Pressefotografen entschädigen, der 2003 bei den G8-Protesten durch eine Schockgranate der Polizei verletzt wurde. Laut Bundesgericht war der Granateneinsatz rechtswidrig. Wie viel der Brite erhalten wird, steht noch nicht fest. (Urteil 2C_111/2011)
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