Tötungsdelikt: Urteil gegen Herisauer Todesschützen bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen Albaner bestätigt, der 2005 in Herisau einen Griechen erschossen hatte. Laut Bundesgericht ist das Ausserrhoder Obergericht zu Recht davon ausgegangen, dass er nicht in vermeintlicher Notwehr gehandelt hat. (Urteil 6B_114/2011)
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