Bundesgericht spricht Machtwort zu IV-Gutachten der MEDAS
BGer – Das Bundesgericht reagiert auf die Kritik an den IV-Gutachten der Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS). Gemäss dem Urteil ist der MEDAS-Einsatz weiterhin zulässig, sofern die vom Gericht verlangten Massnahmen zur Gewährleistung fairer Verfahren umgesetzt werden. (BGE 9C_243/2010)
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