Les règles de l’OIT sur la protection contre le licenciement
Die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization ILO), die tripartite Organisation der Vereinten Nationen für internationale Arbeitsnormen, verurteilte die Schweiz wegen Verletzung des Übereinkommens Nr. 98 über die Vereinigungsfreiheit. Dieses Übereinkommen gehört zu den acht fundamentalen Konventionen der Vereinten Nationen (core conventions). Es verlangt, dass die Vertragsstaaten die Möglichkeit der Wiedereingliederung gekündigter Arbeitnehmer vorsehen, eine Entschädigung soll nur subsidiär herangezogen werden. Der Autor stellt die Situation der Schweiz dar. Er untersucht, inwieweit die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Obligationenrechts mit den Regeln und der Rechtsprechung der ILO im Bereich der Vereinigungsfreiheit übereinstimmen. (if)
Table des matières
- I. L’OIT et ses normes en bref
- 1. L’OIT
- 2. Les normes internationales du travail
- 3. En particulier : la liberté syndicale
- II. La protection contre le licenciement antisyndical dans les normes et la jurisprudence de l’OIT
- III. La plainte de l’USS devant le comité de la liberté syndicale de l’OIT
- 1. La plainte
- 2. La condamnation
- 3. La réaction du gouvernement
- IV. Perspectives
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare