Zürcher Taxiverordnung: Beschwerde der Stadt Zürich abgewiesen
BGer – Die Stadt Zürich darf die Taxipreise nicht festlegen. Sie darf die Stadtzürcher Taxifahrer auch nicht gegenüber Kollegen aus anderen Gemeinden bevorzugen. (Urteile 2C_940/2010 und 2C_804/2012)
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